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Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Kommission veröffentlicht Q&A Katalog
| Die EU-Kommission hat einen umfangreichen Katalog von Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung veröffentlicht. Damit will sie Interessenträger bei der Umsetzung der EU-Vorschriften unterstützen. |
Die Veröffentlichung ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen der Kommission, den EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen für Unternehmen nutzbarer zu machen und den Verwaltungsaufwand für sie zu verringern.
Bei den häufig gestellten Fragen werden Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich, Antragstermine und Ausnahmen behandelt. So wird beispielsweise in der Antwort 29 klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden können, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern sammeln zu müssen. Der Abschnitt 5 betrifft bspw. die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte und veranschaulicht Aspekte der Zulassung der Prüfer, der Vertraulichkeit, des Honorars, der Berichterstattung und des Prüfungsurteils.
Die insgesamt 90 Fragen betreffen folgende acht Abschnitte:
- 1. Glossar
- 2. Überblick über die mit der CSRD eingeführten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Anforderungen an die Prüfer
- 3. Fragen zu Nachhaltigkeitsinformationen, über die gemäß Art. 19a der Bilanzrichtlinie bzw. Art. 29a der Bilanzrichtlinie zu berichten ist
- 4. Fragen zu Nachhaltigkeitsinformationen, über die gemäß Art. 40a der Bilanzrichtlinie (Drittlandsunternehmen) zu berichten ist
- 5. Fragen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte
- 6. Fragen zu wichtigen immateriellen Ressourcen
- 7. Zusätzliche Fragen zu den Anforderungen an Unternehmen aus Drittländern
- 8. Fragen zur Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR).
Hier geht es zu den Fragen und Antworten: www.iww.de/s11418
Quelle: WPK