· Nachricht · Vereinfachte ESG-Berichterstattung für KMU
EFRAG übermittelt VSME an die Europäische Kommission
| Am 17.12.24 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht kapitalmarktorientierte KMU, den sogenannten VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) an die Europäische Kommission übermittelt. Als freiwillig anwendbarer Berichtsstandard soll der VSME für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, Bürokratie reduzieren und ESG-Anforderungen vereinfachen und vereinheitlichen. |
Da der VSME ein freiwilliger Berichtsstandard ist, wird er im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen. Auch wird der VSME bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht. Ob der VSME zukünftig in allen Amtssprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, ist derzeit ungewiss. Das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) und das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) erfassen derzeit im Rahmen ihrer gemeinsamen Projektgruppenarbeit systematisch die übersetzten Fachbegriffe (Englisch-Deutsch) im ESRS Set 1. Dies soll die Grundlage für eine spätere Unterstützung bei der Übersetzung des VSME darstellen.
1. Zwei Ansätze zur Vereinfachung der Berichterstattung
Um speziell auf die begrenzten personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen von KMU einzugehen, verpflichtet die CSRD die Europäische Kommission dazu, spezifische Standards für KMU zu erlassen. In diesem Kontext arbeitet die EFRAG im Auftrag der Europäischen Kommission derzeit an zwei Berichtsstandards (VSME und LSME) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
1.1 Was bezweckt der VSME-Standard?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zwar nicht von der neuen gesetzlichen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, stehen jedoch zunehmend unter Druck, Transparenz über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu schaffen. Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und weitere Stakeholder fordern verstärkt Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU, der „voluntary SME-Standard“ entwickelt. Er soll allen nicht gesetzlich verpflichteten Unternehmen Grundlage und Orientierung für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht geben. Im Vergleich zu den Berichtsstandards für große Kapitalgesellschaften legt der VSME deutlich weniger Datenpunkte fest, über die KMU berichten müssen. So sind bspw. die nötigen Angaben zu den finanziellen Auswirkungen von Klimarisiken im VSME-Standard deutlich reduziert. KMU können ihren Nachhaltigkeitsbericht auf bestimmte Themengebiete beschränken.
Zudem erfordert der VSME-Standard nicht für alle Themengebiete eine Wesentlichkeitsanalyse. Das erspart den Rechercheaufwand bei der Informationsbeschaffung erheblich.
1.2 VSME in Abgrenzung zum LSME-Standard
Demgegenüber richtet sich der LSME-Standard (Reporting Standard for Listed SMEs) an kapitalmarktorientierte KMU, die gemäß der CSRD berichtspflichtig sind. Im Vergleich zu den Berichtspflichten für große Kapitalgesellschaften legt der LSME-Standard auch hier vereinfachte Anforderungen für KMU fest. Die Berichte müssen weniger detailliert sein. Einige Angaben sind freiwillig und viele Datenpunkte entfallen. Um den Maßstäben der CSRD gerecht zu werden, sind die Anforderungen an die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse für kapitalmarktorientierte KMU jedoch strenger als für nicht-kapitalmarktorientierte KMU unter dem VSME-Standard.
2. Zum Verfahrensstand der Standards
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die EFRAG am 13.11.24 den VSME-Standard im Entwurf angenommen. Am 17.12.24 hat die EFRAG den Standard an die Europäische Kommission weitergeleitet. Es ist damit zu rechnen, dass die Europäische Kommission zeitnah über den Standard abstimmen wird. Bezüglich des LSME-Standards wertet die EFRAG aktuell die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Grundsätzlich ist auch hier eine schnelle Beschlussfassung angestrebt.
Sowohl LSME- als auch VSME-Standard sollen ab 1.1.26 gelten, wobei es für den LSME-Standard eine Übergangsfrist bis 1.1.28 geben soll. Es ist davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber bis dahin auch die CSRD in nationales Recht umgesetzt haben wird.
FAZIT | Die EFRAG wird in 2025 eine Reihe von Unterstützungsmaterial veröffentlichen und öffentliche Veranstaltungen durchführen, um die Anwendung des VSME zu unterstützen. Mit dem VSME unterstreicht die EFRAG ihr Engagement, KMU auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen und für einen verbesserten Zugang zu grünen Finanzmitteln und einer nachhaltigeren Wirtschaft zu sorgen.
Aktuell arbeitet zudem der Rat für Nachhaltige Entwicklung an einer Aktualisierung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes, um KMU bei der Erstellung von CSRD-Berichten umfassend unterstützen zu können. Mit einer Veröffentlichung ist 2025 zu rechnen. |
Weiterführende Hinweise
- siehe PM vom DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V) unter www.drsc.de