· Fachbeitrag · Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten
EU-Taxonomie verständlich erklärt: Wegweiser für klima- und umweltfreundliche Investitionen
von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn, www.textwiese.com
| Das Ziel des European Green Deal ist ambitioniert: Europa soll bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Das geht nur, wenn Finanzströme in nachhaltige Bahnen gelenkt werden und Investoren geeignete Informationen darüber erhalten, welche Kapitalmarktanlagen als ökologisch angesehen werden können. Dazu hat die EU-Kommission ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten entwickelt: Die EU-Taxonomie. |
1. Der europäische Grüne Deal
„Der Grüne Deal ist die neue Wachstumsstrategie der Union. Er zielt darauf ab, die Union bis 2050 zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen zu machen.“ So steht es in der Richtlinie (www.iww.de/s10109) des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Europäische Union verpflichtet sich dazu, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und sozial gerecht zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem überzugehen. Ein Etappenziel ist, dass Europa bis zum Jahr 2030 mindestens 55 % weniger Treibhausgase ausstößt als 1990.
Unternehmen spüren die Auswirkungen des Green Deal von Jahr zu Jahr deutlicher. Jede Branche muss sich neue Strategien überlegen. Denn der Green Deal geht weit über naheliegende Themen wie regenerative Energien und sinkende CO2-Emissionen aus Verkehr und Industrie hinaus. Er verknüpft ganz unterschiedliche Themen, darunter nachhaltige Finanzmarktregulierungen, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft und nicht zuletzt soziale Gerechtigkeit.
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