· Nachricht · Anpassungen in den Berichtsstandards
Deutschsprachige Fassung des ESRS Set 1 wurde berichtigt
| Am 9.8.2024 wurden erneut Berichtigungen zur deutschen Sprachfassung des Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung EU/2023/2772) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie EU/ 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. |
Damit wurde die mittlerweile zweite Korrektur des ESRS Set 1 veröffentlicht, nachdem bereits im April 2024 eine erste Berichtigung der englischsprachigen Fassung veröffentlicht wurde. „Während die erste Berichtigung vor allem Rechtschreibfehler, falsche Verweise und andere offensichtliche Fehler und alle Sprachversionen des ESRS Set 1 umfasste, beinhaltet die zweite Berichtigung weitergehende sprachliche Änderungen und umfasst nur die deutsche Sprachversion“, so fasst der Verein DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Comittee e.V.) die Anpassungen im EU-Amtsblatt zusammen. So wurden beispielsweise die Bezeichnung der Standards ESRS S1 (jetzt „Arbeitskräfte des Unternehmens“) und ESRS G1 (jetzt „Unternehmensführung“) angepasst.
Grundlage für die zweite Berichtigung bildeten u.a. Rückmeldungen der deutschen und österreichischen Bundesministerien der Justiz (BMJ). Die Anpassungen in dem sogenannten Corrigendum sind aber nicht mit materiellen Änderungen verbunden, sondern betreffen hauptsächlich die Korrektur von Rechtschreibfehlern oder falschen Verweisen.
Die Berichtigung der Delegierten Verordnung in der Fassung des EU-Amtsblatts ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202490457
Fundstelle
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.