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  • · Nachricht · Anwendungsbereich entschärft

    EU: Zustimmung des Parlaments und des Rats zur europäischen Lieferketten-Richtlinie CSDDD

    | Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments am 24.4.24 hat am 24.5.24 auch der Rat der Europäischen Union dem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Die Richtlinie kann damit nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten beider EU-Institutionen und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in dieser Form in Kraft treten. |

     

    Danach muss sie von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anwendung der CSDDD wird für Unternehmen in der EU schrittweise verpflichtend:

     

    • drei Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen EUR,
    • vier Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 900 Millionen EUR und
    • fünf Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 450 Millionen EUR.

     

    WEITERE INFORMATIONEN:

    Die Wirtschaftsprüferkammer berichtete über den Kompromissvorschlag unter www.wpk.de/neu-auf-wpk.de.

    Quelle: ID 50048275

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