· Fachbeitrag · Compliance in der globalen Lieferkette
LkSG, CSDDD und Zwangsarbeitsverordnung: Durchblick im Dschungel der Sorgfaltspflichten
von Holger Hembach, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Internationale Menschenrechte und Supply Chain Management, Bergisch Gladbach
| Unternehmen sind mit einer Flut von Gesetzen und Vorschriften konfrontiert, die auf den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt abzielen. Wichtige Regelungen in diesem Bereich sind das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Zwangsarbeitsverordnung. In der Gesetzgebung zu verbindlichen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten ist zurzeit viel Bewegung. Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche Unterschiede es zwischen den einzelnen Compliance-Regelungen gibt und wo der gemeinsame Kern liegt. |
1. Lieferketten-Compliance im Überblick
Das LkSG verpflichtet Unternehmen einer bestimmten Größe, ein Risikomanagement aufzubauen, um die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards im eigenen Geschäftsbereich und in der eigenen Lieferkette zu verhindern.
Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie und muss von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu müssen sie Gesetze erlassen, die bestimmte Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt verpflichten. Diese Pflichten ähneln strukturell denjenigen, die sich aus dem LkSG schon ergeben. Es gibt aber auch einige Unterschiede, beispielsweise hinsichtlich der Reichweite der Pflichten oder der Haftungsfrage im Fall einer Pflichtverletzung.
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