· Nachricht · Einheitliche Standards für Recycling und Ressourcenschonung
Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet
| Der Europäische Rat hat am 16.12.24 die Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) formell verabschiedet. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt diese 20 Tage später in Kraft und wird ab Mitte 2026 in allen Mitgliedstaaten verbindlich angewendet. Mit ehrgeizigen Zielen für Recyclingquoten und Abfallvermeidung stellt die PPWR eine grundlegende Änderung dar. Sie definiert verbindliche Standards für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und fordert Anpassungen von Herstellern und Verbrauchern. |
1. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die neue PPWR leitet einen Wandel im Umgang mit Verpackungen ein, um Abfälle zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Klare Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und nachhaltigem Design sollen die Kreislaufwirtschaft voranbringen. Unternehmen und Verbraucher stehen vor der Aufgabe, sich auf nachhaltigere Praktiken einzustellen. Hier die wichtigsten Neuerungen im Kurzüberblick:
1.1 Nachhaltigkeits- und Designvorgaben
Verpackungen müssen künftig recyclingfähig gestaltet sein. Das bedeutet, dass der Verpackungsabfall eine solche Qualität haben muss, dass er in der Weiterverarbeitung Primärrohstoffe ersetzen kann. Die Verordnung schreibt Mindestanteile von Recyclingmaterial vor, bspw. 65 % für Einweg-Plastikflaschen bis 2040. Auch der Einsatz umweltkritischer Stoffe wie Blei, Cadmium oder PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wird weiter eingeschränkt. Verpackungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
1.2 Kennzeichnungs- und Informationspflichten
Neue Kennzeichnungspflichten erleichtern Verbrauchern die Trennung und Wiederverwertung von Verpackungen. Wiederverwendbare Verpackungen müssen mit spezifischen Etiketten versehen werden, die auch Informationen über Sammelstellen oder Wiederverwendungssysteme enthalten. Digitale Hilfsmittel wie QR-Codes sollen hier eine zentrale Rolle spielen.
1.3 Mehrweg-Quoten und Wiederverwendbarkeit
Ab 2030 gelten verbindliche Mehrwegquoten für Unternehmen. So müssen Endvertreiber bestimmter Produkte eine Wiederverwendungsquote von mindestens 10 % erfüllen. Take-away-Anbieter müssen es Verbrauchern zudem ermöglichen, eigene Behältnisse ohne Mehrkosten zu nutzen.
1.4 Pfandsysteme und erweiterte Verantwortung
Einheitliche Pfandsysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff werden verpflichtend. Hersteller tragen zukünftig eine erweiterte Verantwortung für die von ihnen produzierten Verpackungen und müssen sich in ein europäisches Register eintragen lassen.
2. Herausforderungen und Chancen
Die neuen Regelungen bedeuten erhebliche Anpassungen für die Unternehmen. Dazu zählen bspw.:
- Nachweispflichten: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen.
- Designänderungen: Verpackungen müssen an die Recycling- und Materialvorgaben angepasst werden.
- Prozessoptimierung: Lieferketten müssen neu strukturiert werden.
Gleichzeitig entstehen jedoch auch Vorteile:
- Wettbewerbsvorteile: Nachhaltige Verpackungen können das Markenimage stärken.
- Innovationen: Neue Materialkonzepte und Designansätze fördern zukunftsorientierte Entwicklungen.
FAZIT | Die PPWR 2025 setzt neue Maßstäbe für die Verpackungsindustrie und bietet eine Grundlage für eine ressourcenschonende Zukunft. Die exakte Ausgestaltung mancher Regelungen bleibt in einigen Punkten bis zum Erlass der delegierten Rechtsakte noch skizzenhaft. Insofern braucht die Kreislaufwirtschaft jetzt klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Die betroffenen Unternehmen (Erzeuger, Lieferanten, Vertreiber, Online-Plattform-Betreiber oder Fulfilment-Dienstleister) tun gut daran, frühzeitig tätig zu werden und die Vorgaben der Verpackungsverordnung sorgfältig zu evaluieren. Letztlich ist die Verordnung nicht nur eine Herausforderung, sondern auch ein Motor für Innovationen und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. |
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