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  • · Nachricht · Entwaldungsfreie Lieferketten

    Von der Leyen verschiebt EU-Entwaldungs-VO: Vorbereitungen brauchen mehr Zeit

    | Die EU-Kommission hat angekündigt, die Umsetzungsfrist der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um zwölf Monate zu verschieben. Dies erfolgt nach intensiver Kritik und Bedenken globaler Stakeholder sowie europäischer Branchenvertreter, die auf unzureichende Vorbereitungen und die sehr komplexe Umsetzung hingewiesen hatten. Wenn das Europäische Parlament und der Rat formell zustimmen, würde die Verordnung am 30.12.25 für Großunternehmen, am 30.6.26 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. |

    1. Gründe für den Aufschub

    In ihrer Pressemitteilung erklärt die EU-Kommission, dass die technischen Instrumente für die Umsetzung zwar bereitstehen, der Aufschub jedoch erforderlich sei, um den betroffenen Parteien ausreichend Vorbereitungszeit zu geben. Darüber hinaus betont die Kommission, dass der Fokus auf einer praxistauglichen, rechtssicheren Umsetzung liege, die sowohl den globalen Entwaldungszielen gerecht wird als auch die bürokratische Belastung für Unternehmen verringert.

    2. Pro- und Contra-Stimmen zur Verschiebung

    Viele Verbände begrüßen die Verschiebung ausdrücklich. So lobt beispielsweise Dr. Philipp Spinne, Geschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), die Entscheidung als „Notbremse zur Vermeidung erheblicher Mängel und potenzieller Lieferengpässe“, die bei einer früheren Umsetzung entstanden wären. Er hebt hervor, dass die IT-Systeme zur Verwaltung der Millionen von Datensätzen, die für die Umsetzung erforderlich sind, noch nicht vollständig einsatzbereit seien.

     

    Auch der CSU-Europaabgeordnete und Landwirt Stefan Köhler unterstützt die Entscheidung der Kommission und fordert weitere Nachbesserungen. Köhler sieht in den Auflagen der Verordnung, insbesondere für Mittelständler und landwirtschaftliche Betriebe, erhebliche Überregulierungen und hofft, dass die Verschiebung genutzt wird, um kritische Passagen praxisnäher zu gestalten.

     

    Während viele Wirtschaftsvertreter die Verschiebung als notwendig erachten, mahnen einige Umweltverbände, dass die Verordnung nicht verwässert werden darf und die großzügige Fristverlängerung keine Ausreden für die betroffenen Unternehmen bieten dürfe.

     

    MERKE | Die EU-Kommission hat einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der betroffenen Unternehmen und Behörden helfen soll, die neuen Anforderungen besser zu verstehen und umzusetzen.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 50196261