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  • · Nachricht · EU-Recht

    Neue Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden endgültig beschlossen

    | Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für die überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden gegeben und die neuen Vorgaben formell beschlossen. Kadri Simson, EU-Kommissarin für Energie, begrüßte das Votum: „Eine bessere Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist von entscheidender Bedeutung, um unser Ziel der Klimaneutralität zu erreichen und die Energieunabhängigkeit Europas zu stärken. Renovierungen sind Investitionen in eine bessere Zukunft.“ |

     

    Die neuen Rechtsvorschriften bilden den Rahmen für die Mitgliedstaaten zur Verringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU, von Wohnungen und Arbeitsplätzen bis hin zu Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden ehrgeizige Ziele zur Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten festgelegt. Es überlässt den Mitgliedstaaten, welche Gebäude ins Visier genommen werden und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Sie wird die Nachfrage nach sauberen Technologien in Europa ankurbeln und Arbeitsplätze, Investitionen und Wachstum schaffen.

     

    Jeder Mitgliedstaat wird seinen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % zu senken. Bei Nichtwohngebäuden müssen sie die 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2033 renovieren. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden, einschließlich historischer Gebäude oder Ferienhäuser, von diesen Verpflichtungen auszunehmen.