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  • · Nachricht · EU-Verbraucherschutz-Regeln

    Schutz vor Greenwashing und irreführender Produktinformation

    | Am 27.3.2024 sind neue EU-Verbrauchervorschriften in Kraft getreten, mit deren Hilfe Verbraucher besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. Mit dem Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen und dem Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken sollen Menschen dabei unterstützt werden, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 27.3.2026 in nationales Recht umzusetzen. |

     

    EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte: „Dank der neuen Vorschriften erhalten die Verbraucher nun Antworten auf Fragen wie: Ist das Produkt, das ich kaufen möchte, wirklich nachhaltig? Wähle ich ein Produkt, das für eine lange Lebensdauer ausgelegt ist? Sind die Umweltaussagen auf dem Produkt zuverlässig? Dies ist eine hervorragende Nachricht, um alle Verbraucher bei der Umstellung auf umweltfreundliche Produkte mit ins Boot zu holen.“

     

    Irreführende „Grünfärberei“ und falsche Produktaussagen verboten

    Die neuen Regeln richten sich gegen Praktiken wie irreführende „Grünfärberei“ oder falsche Aussagen über Produkte, deren Haltbarkeit nicht den Erwartungen entspricht. Es wird ein harmonisiertes Etikett mit Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Hersteller eingeführt, die auch einen Verweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthält. Außerdem werden vage Umweltaussagen verboten. Das bedeutet: Unternehmen können nicht mehr behaupten, dass sie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie es wirklich sind.

     

    Hintergrund

    Die EU-Kommission hat die die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel am 30.3.2022 vorgeschlagen. Er ist Teil eines Pakets von vier Vorschlägen, zusammen mit dem Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung und den Richtlinienvorschlägen zu Umweltaussagen und zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht auf Reparatur).

     

    Quelle:

    • EU-Kommission, Vertretung in Deutschland EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.3.2024
    Quelle: ID 49980198