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  • · Nachricht · Green-Deal-Vorhaben

    Der Green Deal vor der Europawahl ‒ Update zu den wichtigsten Umweltgesetzen

    | Brüssel befindet sich vor der Europawahl im Juni in einer spannenden Phase. Während der Wahlkampf langsam Fahrt aufnimmt, werden weiterhin viele der im europäischen „Green Deal“ vorgesehenen Gesetze noch verhandelt. In einer aktuellen Übersicht wirft die DIHK einen Blick auf die wichtigsten Gesetze und gibt eine Einschätzung, welche noch vor der Wahl verabschiedet werden könnten. |

     

    Hintergrund

    Zum Verständnis der DIHK-Übersicht ist wichtig zu wissen, dass es in der europäischen Gesetzgebung kein Diskontinuitätsprinzip gibt. Das bedeutet, die Arbeit an Gesetzen kann in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden und muss nicht ‒ wie das in Deutschland der Fall ist ‒ komplett neu gestartet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die neue Kommission und das neu gewählte Parlament das so beschließen. In jedem Falle kommt es dabei jedoch zu Verzögerungen: Die Verhandlungen können erst wieder aufgenommen werden, wenn die neue Exekutive im Amt ist, also frühestens im November 2024.

     

    Rückmeldung der Unternehmen

    Während sich die Kommission durch internationale Zusagen und eigene Vorgaben verpflichtet sieht, bei der Umsetzung des Green Deal Tempo zu machen, wird die Vielzahl an neuen Gesetzen von Betrieben zunehmend als Belastung wahrgenommen. Ein Dorn im Auge ist vielen kleinen und mittleren Unternehmen vor allem die steigende Bürokratie, die als kaum noch zu bewältigen angesehen und damit zum Geschäftsrisiko wird. Dementsprechend ist es eine zentrale Forderung der Wirtschaft, zumindest längere Übergangszeiten vorzusehen, die in einem ohnehin schwierigen Marktumfeld eine bessere Anpassung ermöglichen sollen.