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  • · Fachbeitrag · Mehr Transparenz entlang der Lieferketten

    Neuer Geltungsbeginn für die EUDR: Was sind jetzt die größten Herausforderungen?

    von Luise Rößner, Publisher Consultants GmbH, Tutzing

    | Unseren Wäldern geht es nicht gut. Aber damit soll jetzt Schluss sein. Durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR = EU Deforestation Regulation) soll Waldschädigung und Entwaldung zukünftig effektiv verhindert werden und damit auch das Voranschreiten der Klima- und Biodiversitätskrise. Das ist mehr als notwendig, denn globale Lieferketten werden immer stärker durch die Auswirkungen der Klimakrise (bspw. Starkregenereignisse) gestört. Alles Wichtige über den verschobenen Geltungsbeginn der EUDR, die Sorgfaltspflichten und mögliche Sanktionen lesen Sie in diesem Beitrag. |

    1. EUDR in der Übergangsphase

    Trotz aller Sinnhaftigkeit der Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der EUDR in den letzten Monaten war die Aufregung in vielen betroffenen Unternehmen sehr groß, obgleich die EU-Verordnung (2023/1115/EU) schon am 29.6.23 in Kraft getreten war. Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase. Das bedeutet, dass das Inkrafttreten und der Geltungsbeginn voneinander abweichen. Für den ursprünglichen Geltungsbeginn war der 30.12.24 vorgesehen. Doch nach viel Druck aus den betroffenen Branchen, einem langen politischen Ringen, viel Hin und Her und noch mehr Verunsicherung in der Wirtschaft, wurde der Geltungsbeginn Ende 2024 um ein Jahr verschoben.

     

    MERKE | Damit fällt der neue Geltungsbeginn auf den 30.12.25. Kleine und Kleinstunternehmen haben sechs Monate länger Zeit für die Umsetzung, also bis zum 30.6.26. Die verlängerte Übergangsphase nimmt aktuell etwas Druck aus dem Thema, aber aufschieben sollte man es trotzdem nicht, denn sonst erleben viele Unternehmen spätestens im Herbst 2025 ein Déjà-vu.