· Nachricht · Mehr Verbraucherschutz und Fokus auf nachhaltiges Bauen
EU-Bauprodukteverordnung in Kraft
| Die neue EU- Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2024/3110 v. 27.11.2024, ABl. L S. 106) soll laut EU-Kommission die bestehenden Regulierungen von 2011 modernisieren und den Verkauf von Bauprodukten in der EU erleichtern sowie innovative Bautechniken unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche stärken. |
Die Bauproduktverordnung gibt u. a. vor, welche Informationen künftig in den digitalen Produktpässen enthalten sein müssen. Dazu gehören die Leistungs- und Konformitätserklärung, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen. Das soll die Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Gebäuden sowie die bessere und nachhaltigere Nutzung von Bauprodukten ermöglichen. Ziel sei es, innovative Bauchtechniken zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken. Die Verordnung gilt nach Maßgabe ihres Art.96 in Teilen seit 7.1.25, in anderen Teilen ab 8.1.26 bzw. 8.1.27. Einer weiteren Transformation bedarf es nicht, die Verordnung ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten verbindlich.
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