· Fachbeitrag · Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie
Nachhaltigkeitsberichterstattung: (un)freiwillig auch für kleine und mittlere Unternehmen
| Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ‒ die Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464, kurz CSRD, gilt zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen, der schrittweise erweitert wird. Aktuell wird die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und wirft bereits ihre Schatten voraus. |
Mit der Pflicht zu einem ausführlicheren Nachhaltigkeitsbericht für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern erhöhen sich ab dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive auch die Anfragen bei kleinen und mittleren nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen (KMU), Nachhaltigkeitsinformationen an ihre Geschäftspartner zu liefern.
Derzeit flattern bereits unterschiedlichste Fragebögen von Kunden, Lieferanten und Banken in die Unternehmen. Diese indirekte Betroffenheit der KMU von der Richtlinie und der damit verbundene Aufwand lässt die Rufe nach einem europaweit akzeptierten freiwilligen Berichtsstandard lauter werden.
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