· Fachbeitrag · Nachhaltigkeitspolitik
Agenda 2030: Zweite Halbzeit auf dem Weg zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele
von Dr. Sascha Genders, Würzburg
| 2015 ist bemerkenswertes passiert: Um die Welt bis zum Jahr 2030 zu einem besseren Ort zu machen, hat die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen 2015 mit den Sustainable Development Goals (SDGs) 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung definiert. Die erste Hälfte im Rennen um die Klimaziele ist mit dem Beginn von 2024 vergangen, nun ist es Zeit einen Blick auf die zweite Halbzeit zu werfen. Am 19.1.24 hat sich der Bundestag ausführlich mit dem Thema befasst ( www.iww.de/s10433 ). Die Bilanz der ersten Halbzeit ist bisher jedoch ernüchternd. |
1. Nachhaltigkeitsziele der UN ‒ Worum geht es?
Am 25.9.15 haben 193 Mitgliedsstaaten der UN in New York die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet, die das globale Rahmenwerk in Sachen Nachhaltigkeit ist (Genders, S. 2023, Sustainable Development Goals [UN Global Goals], in: Idowu, S.O., Schmidpeter, R., Capaldi, N., Zu, L., Del Baldo, M., Abreu, R. [eds] Encyclopedia of Sustainable Management; Springer, Cham, www.iww.de/s10241). Mit ihr wurden 17 SDGs verabschiedet, die am 1.1.16 in Kraft traten, um die Welt bis zum Ablauf einer Frist von 15 Jahren nachhaltiger aufzustellen. Erfasst wurde ein inhaltlich umfassendes Verständnis von Nachhaltigkeit in Form der „5 P“ (engl. people, planet, prosperity, peace, partnership ‒ Menschen, Planet, Wohlstand, Frieden, Partnerschaft).
Hinsichtlich einer Definition von Nachhaltigkeit sei auf die Europäische Union verwiesen (Europäische Kommission 2011, Eine neue EU-Strategie [2011 bis 2014] für die soziale Verantwortung der Unternehmen [CSR]; Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, KOM/2011/0681 endgültig, Brüssel, www.iww.de/s10434), die diese als Wahrnehmung der „Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ beschreibt (die EU spricht von Corporate Social Responsibility [CSR], was mit Blick auf die Zielgruppe der Wirtschaft als Synonym zum Begriff Nachhaltigkeit verwendet werden kann).
Mit Blick auf Unternehmen ist demnach zu fragen, welche Folgen unternehmerisches Handeln auf das Unternehmen selbst und zugleich auf eine relevante Gesellschaft wie Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer oder Umwelt hat. Bezieht man neben der Wirtschaft auch z. B. Institutionen, Behörden oder die Zivilgesellschaft mit ein, so sind dort ebenfalls die Folgen deren Verhaltens auf ökologische, ökonomische oder soziale Sachverhalte innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte zu betrachten (Genders, S. 2021, Wie Gier uns retten kann. Nachhaltigkeit, Unternehmertum und das Streben nach Gewinn, Springer, Berlin, S. 37 ff.).
Neben den 17 SDGs (siehe nachfolgende Tabelle) wurden 169 Unterziele definiert, die nicht zuletzt auch konkrete Maßnahmen beschreiben. Ferner wurden Ansätze für Evaluation und (Fortschritts-)Berichte vorgesehen. Über 230 Indikatoren erfassen und bewerten final die Zielerreichung (Statistisches Bundesamt 2022, Indicators of the UN Sustainable Development Goals, www.iww.de/s10435) der SDGs.
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Adressaten der SDGs sind im Wesentlichen die Nationalstaaten, vom Entwicklungsland bis zur Industrienation. Dass neben den einzelnen Staaten auch regionale und lokale Ebenen durch die SDGs adressiert werden erweitert nicht nur den Kreis der betroffenen Akteure, es zeigt zugleich, dass die Erreichung der Ziele nur durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz erfolgen kann, sodass nicht nur Gesetzgeber Politik, sondern auch Wirtschaft, Wissenschaft und die Zivilgesellschaft ihren Beitrag leisten müssen.
2. Erreichung der SDGs in Deutschland
Bereits 2002 hatte Deutschland eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie, 2016 fand eine Überarbeitung in Anlehnung an die Agenda 2030 statt und 2017 folgte der Beschluss einer Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS ‒ Bundesregierung, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016; 2017, Bundesregierung, Berlin). Nach Aktualisierung und Weiterentwicklung bildet die aktuelle DNS (Bundesregierung, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021; 2021, Bundesregierung, Berlin, www.iww.de/s10380) den Rahmen für die Zielerreichung der SDGs.
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„Ein ‚nachhaltiges‘ Deutschland muss ein fortschrittliches, innovatives, offenes und lebenswertes Land sein. Es zeichnet sich durch hohe Lebensqualität und wirksamen Umweltschutz aus. Es integriert, ist inklusiv und grenzt nicht aus, schafft Chancen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Es nimmt seine internationale Verantwortung war.“ (Bundesregierung, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021; 2021, Bundesregierung, Berlin, S. 15) |
Um die DNS mit Leben zu füllen, wurde ein Nachhaltigkeitsmanagementkonzept (Bundesregierung, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021; 2021, Bundesregierung, Berlin, S. 368) im Sinne eines ganzheitlichen strategischen Ansatzes mit im Wesentlichen drei Bausteinen etabliert.
1. Prinzipien einer Nachhaltigen Entwicklung
Die sechs Nachhaltigkeitsprinzipien, die grundsätzlich und übergreifend Berücksichtigung finden sollen, sind insbesondere (Bundesregierung. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021. 2021. Bundesregierung, Berlin, S.9, www.iww.de/s10380):
- 1. Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anwenden
- 2. Global Verantwortung wahrnehmen
- 3. Natürliche Lebensgrundlagen erhalten
- 4. Nachhaltiges Wirtschaften stärken
- 5. Sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern
- 6. Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen
2. Indikatoren und Ziele
Neben den sechs Nachhaltigkeitsprinzipien erfolgt die Umsetzung der DNS insbesondere durch festgelegte Themenbereiche, Indikatoren und Ziele. Insgesamt definiert die DNS 39 Bereiche sowie 75 Indikatoren mit festgelegten Zielen. All dies ist in Anlehnung an die SDGs kategorisiert und systematisiert, wodurch der Stellenwert der SDGs direkten Eingang in die DNS findet. Die nachfolgende Tabelle gibt zwecks Veranschaulichung der Systematik einen Einblick in die Inhalte der DNS unter exemplarischer Nennung einiger Aspekte (in der zuletzt im Jahr 2022 aktualisierten Fassung, siehe Bundesregierung, Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Kabinettsbeschluss 30.11.22, Berlin, www.iww.de/s10436).
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SDG-Nr. | Indikatorenbereich | Indikatoren | Ziele |
1 | Armut/Armut begrenzen | Materielle Deprivation | Anteil der Personen, die materiell depriviert sind, bis 2030 deutlich unter EU-27-Wert halten |
3 | Luftbelastung/Gesunde Umwelt erhalten | Emissionen von Luftschadstoffen | Reduktion der Emissionen des Jahres 2005 auf 55 % bis 2030 |
8 | Staatsverschuldung/Staatsfinanzen konsolidieren ‒ Generationengerechtigkeit schaffen | Staatsdefizit | Jährliches Staatsdefizit kleiner als 3 % des BIP, Beibehaltung bis 2030 |
17 | Märkte öffnen/Handelschancen der Entwicklungsländer verbessern | Einfuhren aus am wenigsten entwickelten Ländern | Steigerung des Anteils um 100 % bis 2030 gegenüber 2014 |
* Bundesregierung, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021; 2021, Bundesregierung, Berlin, S. 370 ff.
3. Monitoring
Im zweijährigen Turnus wird als Monitoring-Instrument ein Bericht des Statistischen Bundesamtes publiziert (zuletzt in 2022; Statistisches Bundesamt, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Indikatorenbericht 2022, April 2023, Statistisches Bundesamt [Destatis], Wiesbaden, www.iww.de/s10437), auch findet eine Veröffentlichung der Erreichungsgrade der Ziele (Statistisches Bundesamt, Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, www.iww.de/s10462) statt, nicht zuletzt mit Blick auf das Ziel einer steten Weiterentwicklung der DNS ‒ in die DNS ist ein Prozessansatz integriert, da diese „nicht als ein fertiges Produkt“ (Bundesregierung, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021; 2021 Bundesregierung, Berlin, S. 25, www.iww.de/s10438) verstanden werden kann.
Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung
Im Sinne des den Nachhaltigkeitsaspekten systemimmanenten Stakeholder-Ansatzes erfolgt auch die Umsetzung der DNS ressortübergreifend und durch die Einbindung relevanter Institutionen, auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen. Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung einen Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen (Bundesregierung, Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Kabinettsbeschluss 30.11.22, Berlin, www.iww.de/s10436) und damit durch eine Aktualisierung der Inhalte der DNS nicht unerhebliche Entscheidungen getroffen, sodass Nachhaltigkeitsfragen noch stärker als bislang Eingang in die politischen Prozesse finden.
So wurden die Zuständigkeiten für Nachhaltigkeit mit der Bund-Länder-Koordination an einer Stelle beim Bundeskanzleramt zusammengeführt, einhergehend mit der ohnehin schon dort liegenden Leitung des Staatssekretärausschusses für nachhaltige Entwicklung, welcher wiederum unter Einbindung aller Ressorts die DNS inhaltlich weiterentwickelt und beobachtet. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat in seinem Arbeitsprogramm sechs Transformationsbereiche und einen übergreifenden Ansatz definiert, die die politischen Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen in den nächsten Jahren prägen sollen (BT-Drs. 20/8719, 4.10.23, Unterrichtung durch die Bundesregierung ‒ Bericht zur Halbzeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung; Mit Mut gemeinsam Zukunft gestalten ‒ weiter Fahrt aufnehmen, S. 2 ff., www.iww.de/s10439).
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*Bundesregierung, Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, S. 9, www.iww.de/s10436)
Der Grundsatzbeschluss aus 2022 macht deutlich, dass die Verbindlichkeit seitens der Bundesregierung gesteigert werden soll. Für alle Gesetze und Verordnungen ist eine Prüfung mit Blick auf Nachhaltigkeit im Zuge der Gesetzesfolgenabschätzung gegeben, auch bei Strategien und sonstigen Programmen aller Ressorts gilt es dies zu beachten.
3. Einschätzungen nach der ersten Halbzeit und Fazit
Die DNS will die SDGs fest in der Gesellschaft verankern. Hierbei zeigen bisherige Analysen, dass die 2015 gefassten Ziele weit weg von der erreichten Realität sind. Schon in der 2021 erfolgten Weiterentwicklung der DNS wurde durch die Bundesregierung formuliert, dass das „bisherige Handeln […] bei weitem nicht aus(reiche), um einen nachhaltigen Entwicklungspfad einzuschlagen“ (Bundesregierung, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021; 2021, Bundesregierung, Berlin; www.iww.de/s10380). Beim Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wurde dies abermals betont.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Weltengemeinschaft in 2024 „insgesamt noch weit davon entfernt, ihr Versprechen von 2015 einzuhalten“. Vielmehr werde man „die Ziele der Agenda 2030 nur dann erreichen, wenn wir dieses Jahrzehnt zum Jahrzehnt der Transformation, zur Aktionsdekade zur Umsetzung der Agenda 2030“ mache (BT-Drs. 20/8719, 4.10.23, Unterrichtung durch die Bundesregierung ‒ Bericht zur Halbzeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung; Mit Mut gemeinsam Zukunft gestalten ‒ weiter Fahrt aufnehmen, S. 1f., www.iww.de/s10439). Die Bundesregierung hat mehrfach die Bedeutung von Nachhaltigkeit und deren Verankerung in der Gesellschaft betont und weist auf eine systematische und integrative Herangehensweise in allen (politischen) Bereichen hin.
Mit Blick auf die Feststellung, dass zum Beginn der zweiten Halbzeit noch ein weiter Weg zur Zielmarke existiert, bleiben drei realistische Optionen:
- 1. Die Akzeptanz, dass die Ziele nicht erreicht werden und Einstellung der Anstrengungen.
- 2. Die Akzeptanz, dass die Ziele nicht (alle) erreicht werden und eine Beibehaltung der Anstrengungen.
- 3. Die Nichtakzeptanz, dass die Ziele nicht erreicht werden und Intensivierung der Anstrengungen, in der Hoffnung, die Ziele doch noch (alle) zu erreichen.
FAZIT | Auch wenn die mittelfristigen Bemühungen auf den politischen Ebenen vielschichtig sind und nicht zuletzt von Mehrheitsfähigkeiten abhängen, liegt die Vermutung nahe, dass zumindest im Status Quo ‒ auch unter Verweis auf den Halbzeitbericht der Bundesregierung ‒, mutmaßlich die dritte Variante die durchaus favorisierte Zielrichtung prägen könnte. Ob hierdurch wiederum final die Zielsetzungen erreicht werden und die SDGs (auch global) realisiert werden, ist eine andere Sache. Aber zumindest die Intention, durch nationale Entscheidungen die größtmögliche Anstrengung unternehmen zu wollen, dass Deutschland die Ziele der SDGs erreicht, liegt nahe. In der Konsequenz, durch den integrierten Ansatz und die Einbeziehung von Nachhaltigkeit, z. B. in Gesetze, Verordnungen oder anderweitige ordnungspolitische Instrumente, ist zu vermuten, dass in Zukunft für alle Gesellschaftsbereiche eher ein noch höherer Stellenwert nachhaltigkeitsrelevanter Aspekte zu erwarten ist.
In Bezug auf die Wirtschaft ist die Feststellung entscheidend, dass ‒ gerade mit Blick auf den Halbzeitbericht ‒ eine Befassung mit Nachhaltigkeit und CSR unabdingbar scheint. Die Bundesregierung hat und wird im aktuellen Regime ihre Bemühungen mindestens beibehalten, höchst wahrscheinlich verstärken, um bis zum Ende der „zweiten Halbzeit der SDGs“ die heute aus ihrer Sicht nicht befriedigenden Aussagen betreffend den Zielerreichungsgrad zu verbessern. Umso wichtiger, sich im eigenen Unternehmen konzeptionell und strategisch mit Grundlagen der Nachhaltigkeit, dem eigenen Geschäftsmodell (auch vor dem Kontext der SDGs) und weiterführenden Sachverhalten zu befassen. Denn eines steht fest: Die zweite Halbzeit der SDG-Umsetzung hat bereits begonnen. |