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  • · Nachricht · Orientierungshilfe zur CSDDD

    Berichterstattungspflichten nach der EU-Lieferkettenrichtlinie

    | Am 2.9.24 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ein neues Briefing Paper zur europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch bekannt als EU-Lieferkettenrichtlinie, veröffentlicht. Das Dokument bietet einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungen der CSDDD und legt dabei besonderen Fokus auf die Berichterstattungspflichten der Unternehmen. |

     

    Rechtlicher Hintergrund

    Die CSDDD trat am 25.7.24 in Kraft und muss bis zum 26.7.26 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie wird ab dem 26.7.27 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1.500 Mio. EUR verpflichtend. Bis 2029 werden die Schwellenwerte zur Berichtspflicht schrittweise auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem EU-weiten Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR gesenkt.

     

    Inhalt der Richtlinie

    Kern der CSDDD ist die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Aktivitätskette, die sowohl vor- als auch nachgelagerte Geschäftspartner eines Unternehmens umfasst. Unternehmen sind verpflichtet, die tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu bewerten, zu verhindern und zu minimieren. Einmal jährlich müssen sie über die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten berichten. Für Unternehmen, die bereits der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, sind Erleichterungen vorgesehen.

     

    Praktische Hilfestellung

    Das Briefing Paper des DRSC bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für Unternehmen und zeigt praxisnahe Wege auf, wie die komplexen Anforderungen der CSDDD umgesetzt werden können. Es ist ein wichtiges Werkzeug für alle, die sich frühzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereiten möchten.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Das Briefing Paper soll regelmäßig aktualisiert werden und berücksichtigt bereits ein im Juli 24 veröffentlichtes Informationspapier des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur deutschen Umsetzung der Richtlinie.
    Quelle: ID 50152215