· Fachbeitrag · Recht auf Reparatur kommt ohne Anreizbonus
Bundesregierung lehnt bundesweiten Reparaturbonus für Elektrogeräte ab
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| In Thüringen und Sachsen gibt es ihn bereits. Doch bundesweit soll es vorerst keinen bundesweiten Reparaturbonus geben, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage im Bundestag (BT-Drs. 20/12723, BT-Drs. 20/12495). Begründet wird die Ablehnung des bundesweiten Reparaturbonus auf Elektrogeräte mit einem Verweis auf die schlechte Haushaltslage. |
1. Recht auf Reparatur in der Umsetzung
Viele Verbraucher entsorgen defekte Produkte, statt sie reparieren zu lassen. Das liegt einerseits an der fehlenden Wertschätzung der Konsumenten für ihre Produkte, zum anderen aber auch an der häufig fehlenden Möglichkeit, die Produktlebensdauer durch Reparatur zu verlängern. Infolgedessen verursacht die massenhafte Entsorgung von Produkten Müllberge, die die Umwelt unnötig belasten.
Reparieren statt entsorgen schont dagegen Ressourcen, verringert die Müllmengen und schont damit auch die Umwelt. Der Vorteil eines generellen Rechts auf Reparatur ist, dass dieser Rechtsanspruch nicht nur innerhalb der Gewährleistungsfrist, sondern auch für einen bestimmten Zeitraum da- rüber hinaus gilt.
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