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  • · Nachricht · Umsetzung der CSRD-Richtlinie

    Anhörung zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rechtsausschuss

    | Am späten Donnerstagabend, den 26.9.24, hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzesentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.22 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ (20/12787) debattiert. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Eine erste Anhörung zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung findet im Rechtsausschuss des Bundestags am 16.10.24 statt. Wer live dabei sein möchte, kann dies unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1020700-1020700 . |

     

    Wie die Bundesregierung schreibt, verpflichtet die CSRD-Richtlinie die Mitgliedstaaten bis zum 6.7.24 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen sowie zu einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit trage das Gesetz insbesondere zur rechtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen. Diese Verpflichtung werde mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt.

     

    Beachten Sie | Im Zuge der Umsetzung wird auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Zur Umsetzung der Ziele sind Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.

     

    Deutschland hinkt mit der Umsetzung der CSRD in nationales Recht schon längst hinterher. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 6.7.24 abgelaufen. Aktuell hat daher die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 16 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu reagieren und die Umsetzung auf nationaler Ebene abzuschließen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Plenarprotokoll, Deutscher Bundestag 26.9.24
    Quelle: ID 50184270