· Fachbeitrag · Update Gesetzgebung
EU beschließt EU-Lieferketten-Richtlinie mit Änderungen im dritten Anlauf
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Die geplante EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) will nicht nur Menschenrechte und Umweltstandards in Liefer- und Wertschöpfungsketten im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung wirksam schützen, sondern auch im europäischen Wettbewerb gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen. Über den Stand der CSDDD vom 13.12.23, deren Verabschiedung mehrfach gescheitert ist, wurde in der PN-April-Ausgabe ausführlich berichtet (Jahn, PN 24, 37). Jetzt haben sich die EU-Staaten im dritten Anlauf doch noch geeinigt. Was beinhaltet der jetzt gefundene Kompromiss? |
1. Bisherige Entwicklung der CSDDD
Die EU-Kommission hatte bereits am 23.2.22 den Entwurf einer RL zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Gemeint ist der Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die neben Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten definiert. Betroffene Unternehmen müssen danach entlang der gesamten Wertschöpfungskette Risiken ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Dies gilt auch für vorgelagerte Ketten (z. B. Rohstoffabbau) sowie nachgelagerte Ketten (Entsorgung).
Ziel des RL-Entwurfs ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführung von Unternehmen zu verankern. In einer Presseerklärung vom 14.12.23 teilte das EU-Parlament mit, dass die Verhandlungsführer des EU-Parlaments und des Rates sich auf einen Entwurfstext der EU-Richtlinie geeinigt hätten. Die ursprünglich für den 9.2.24 vorgesehene finale Abstimmung zur EU-Lieferketten-Richtlinie im Rat der EU-Mitgliedstaaten war wegen des deutschen Vetos zunächst auf den 14.2.24 verschoben und kurz vor dem Termin abermals vertagt worden. Es war zweifelhaft, ob die CSDDD überhaupt noch vor den Europawahlen im Juni 2024 verabschiedet werden kann.
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