· Fachbeitrag · Verzögerte CSRD-Umsetzung in Deutschland
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Was Prüfende und Unternehmen jetzt wissen müssen
von Lydia Eckhard, Geschäftsführerin der Deloitte Sustainability & Climate GmbH und Partnerin bei Deloitte, München
| Die Umsetzung der CSRD verzögert sich in einigen europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland (Stand: 2/25). Diese Verzögerung führt zu rechtlichen Unsicherheiten und bürokratischen Belastungen für Wirtschaftsprüfende und Unternehmen. Letztere sehen sich mit komplexen Berichtspflichten konfrontiert, während Wirtschaftsprüfende auf eine zunehmende Prüfungsdichte reagieren müssen. Dieser Beitrag zeigt auf, was das konkret für die Betroffenen bedeutet und was mögliche Schritte sind, um die Anforderungen der CSRD jetzt und in Zukunft erfolgreich zu erfüllen. |
1. Zum Hintergrund der CSRD
Um den Übergang hin zur Klimaneutralität zu beschleunigen, wurde von der EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlassen. Diese erweitert die bisherige europäische Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Unternehmen werden so verpflichtet, umfassendere und detailliertere Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) zu liefern. Diese Kennzahlen werden von Wirtschaftsprüfenden mit sogenannter „begrenzter Sicherheit“ („limited assurance“) geprüft.
Durch die CSRD sollen nicht nur Investoren und Stakeholder besser informiert werden, sondern auch ein Beitrag zur Erfüllung der Klimaziele und zur Förderung einer nachhaltigeren Wirtschaft geleistet und dabei zentrale Elemente des EU Green Deals erfüllt werden.
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