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  • · Fachbeitrag · EU-Parlament beschließt neuen Rechtsrahmen

    Was Sie über das „Recht auf Reparatur“ für Elektrogeräte und Ökodesign wissen müssen

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | 35 Mio. t Müll produzieren die europäischen Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt werden. Um übermäßigen Konsum zu bekämpfen und die Ziele des „European Green Deal“ zu erreichen, will die EU die Reparatur von Produkten systematisch fördern. Dazu hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag für ein Recht auf Reparatur erarbeitet, der in überarbeiteter Form am 23.4.24 vom EU‒Parlament ebenso wie ein neuer Rechtsrahmen für das Ökodesign bei der Produktherstellung angenommen wurde. |

    1. Hintergrund

    Nach Angaben der Kommission entstehen in der Union pro Jahr bei der vorzeitigen Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter 261 Mio. t CO2-Äquivalent, dabei werden 30 Mio. t Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Mio. t Abfall verursacht. Den Verbrauchern, die anstelle von Reparaturen Neuanschaffungen vornehmen, entstehen dadurch jährlich Verluste i. H. v. etwa 12 Mrd. EUR.

     

    PRAXISTIPP | Das Ergebnis der Eurobarometer-Umfrage finden Sie hier: www.iww.de/s10910