· Fachbeitrag · Gesetzgebung rund um das Thema Nachhaltigkeit
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) in Kraft getreten
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Am 18.8.24 ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) in Kraft getreten. Sie ist ein weiterer Schritt, um den Verlust der Natur rückgängig zu machen, nachhaltige Klimaneutralität zu erreichen und die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Im Folgenden werden die Schwerpunkte des Gesetzes erläutert und die wichtigsten Handlungsschritte beschrieben. |
1. Zielsetzung und Inhalt der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Am 18.8.24 ist die vom EU-Parlament im Februar 2024 beschlossene und vom Rat im Juni 2024 angenommene „EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ (WVO) in Kraft getreten.
Beachten Sie | Die amtliche Presseerklärung der EU-Kommission v. 16.8.24 finden Sie hier: Gesetz zur Wiederherstellung der Natur tritt in Kraft ‒ Europäische Kommission (europa.eu). Den amtlichen Text der Verordnung (EU) 2024/1991 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 24.6.24 über die Wiederherstellung der Natur, ABl. L v. 29.7.24, 1/93, www.iww.de/s11573 finden Sie hier: www.iww.de/s11574.
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