· Fachbeitrag · Abrechnung
Hygienepauschale bis zum 31.03.2021 verlängert
| Die Corona Hygienepauschale ist zum 31.03.2021 verlängert worden. Am 07.01.2021 wurde im Bundesanzeiger die „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ veröffentlicht. Sie gilt rückwirkend zum 01.01.2021 |
MERKE | Die Corona-Hygienepauschale wurde beschlossen, damit Heilmittelerbringer den Hygieneaufwand kompensieren können, der ihnen durch die Coronapandemie entstanden ist (PP 06/2020, Seite 3). Im Zeitraum vom 05.05.2020 bis zum 31.03.2021 dürfen die Leistungserbringer die Positionsnr. X9944, bewertet mit 1,50 Euro, pro Verordnung abrechnen. |
Quelle: ID 47061989