· Nachricht · Abrechnung
Hygienepauschale bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert
| Die Corona-Hygienepauschale ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Am 02.07.2021 wurde im Bundesanzeiger die Änderung zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ veröffentlicht. Sie gilt rückwirkend zum 01.07.2021 |
MERKE | Die Corona-Hygienepauschale wurde beschlossen, damit Heilmittelerbringer den Hygieneaufwand kompensieren können, der ihnen durch die Coronapandemie entstanden ist (PP 06/2020, Seite 3). Im Zeitraum vom 05.05.2020 bis zum 31.12.2021 dürfen die Leistungserbringer die Positionsnr. X9944, bewertet mit 1,50 Euro, pro Verordnung abrechnen. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 1 | ID 47496699