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  • · Nachricht · Abrechnung

    Hygienepauschale vorerst versicherungsübergreifend bis Jahresende 2021 berechnungsfähig ‒ Auslaufen zum 26.11.2021 möglich!

    | Nachdem die Corona-Hygienepauschale in der GKV schon bis zum Jahresende 2021 verlängert wurde (PP 08/2021, Seite 1), gilt dies nun auch für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Kostenträger der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Damit ist die Pauschale nun versicherungsübergreifend bis Jahresende 2021 abrechenbar ‒ vorerst. |

     

    • Zusätzlich verlängert bis zum 31.12.2021
    • Regelungen für die Videotherapie in der PKV
    • Folgende Regelungen in der DGUV:
      • Ausweitung der Frist für den Behandlungsbeginn von 7 auf 14 Tage
      • Unterbrechungen von 14 Kalendertagen bei Akutpatienten und vier Wochen bei Langzeitpatienten
      • Verordnungen auf telefonische Anforderung der Versicherten
     

    Wichtig | Die Berechnungsfähigkeit der Hygienepauschale ist gebunden an die epidemische Lage nationaler Tragweite. Diese läuft u. U. am 25.11.2021 aus. Beschließt der Bundestag über dieses Datum hinaus keine Verlängerung, darf die Pauschale ab dem 26.11.2021 nicht mehr berechnet werden.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2021 | Seite 1 | ID 47734068