· Fachbeitrag · Abrechnung
Neue Positionsnummer X9922 für Hausbesuche in der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege
| Seit dem 01.01.2023 können Hausbesuche in der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege mit der neuen Positionsnummer X9922 (20,56 Euro) abgerechnet werden. Daneben gibt es weiterhin die reguläre Hausbesuchspauschale (Positionsnr. X9933, vergütet mit 20,50 Euro) und die Pauschale für Hausbesuche in sozialen Einrichtungen, wie z. B. Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen (Positionsnr. X9934, vergütet mit 11,82 Euro). |
Bisher hatten Kostenträger die Abrechnung von Hausbesuchen bei Patienten in der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege nach der Pauschale X9933 abgelehnt und stattdessen der geringer bewerteten Positionsnr. X9934 zugeordnet. Die neue Positionsnr. X9922 schafft hier nun Klarheit.
MERKE | Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die AOK PLUS in Sachsen und Thüringen die Positionsnr. X9922 schon für die Abrechnung des eTherapieberichts verwendet. Wie der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) am 03.01.2023 online unter ifk.de mitteilt, wird die AOK PLUS für den eTherapiebericht eine neue Positionsnr. beantragen. Physiotherapeuten können die Nr. X9922 daher auch in Sachsen und Thüringen für Hausbesuche in der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege berechnen. Laut GKV-Spitzenverband sind durch die vorübergehende Dopplung keine Schwierigkeiten bei der Abrechnung zu erwarten. |