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Beihilfefähige Heilmittel: Höchstbeträge zum 01.01.2022 erhöht
| Die Höchstbeträge für beihilfefähige Heilmittel wurden zum 01.01.2022 erhöht. Ein aktualisiertes Heilmittelverzeichnis des Bundesverwaltungsamts finden Sie online unter iww.de/s5812 . |
Betroffen sind die Leistungen: Inhalation, Krankengymnastik zentrales Nervensystem (KG-ZNS), KG-ZNS-Kinder, KG Gruppe, KG Mukoviszidose, KG BWB, Übungsbehandlung EB, Übungsbehandlung Gruppe, Übungsbehandlung BWB, BGM, MLD 30/45/60, Kompressionsbandagierung und Ultraschall-Wärmetherapie. Der „physiotherapeutische Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person“ kommt neu hinzu. Die Leistung wird mit 55 Euro vergütet.
Weiterführender Hinweis
- Beihilfe nicht oder nur teilweise gezahlt: So wahren Sie Ihren Vergütungsanspruch (PP 05/2017, Seite 6)
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 1 | ID 47890283