· Fachbeitrag · Beschlüsse
Coronapandemie: G-BA beschließt Bürokratieerleichterungen für Heilmittelerbringer
| Im Rahmen der Coronapandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 30.10.2020 erneut Sonderregelungen für Heilmittelerbringer beschlossen (online unter iww.de/s4236 ). Diese sind vorerst befristet bis zum 31.01.2021 und sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Die Regelungen treten am 02.11.2020 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
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Quelle: ID 46967385