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  • · Fachbeitrag · Beschlüsse

    Heilmittelverordnung: Änderungen zum 01.07.2021

    | Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf ( PP 05/2021, Seite 5 ) oder einem besonderen Verordnungsbedarf ( PP 04/2019, Seite 6 ) darf von den orientierenden Verordnungsmengen laut Heilmittelkatalog abgewichen werden (PP 12/2019, Seite 4). Wann ein solcher Bedarf vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen Diagnoselisten. Diese wurden zum 01.07.2021 aktualisiert. |

     

    Langfristiger Heilmittelbedarf: sieben neue Krankheitsbilder

    Die Diagnoseliste gemäß Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) wurde um sieben Krankheitsbilder erweitert. Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.03.2021 (g-ba.de/beschluesse/4754/).

     

    • Neu in die Diagnoseliste aufgenommene Krankheitsbilder
    • Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
    • Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
    • Blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
    • Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
    • Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
    • Angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
    • Schwere Verbrennungen oder Verätzungen
     

    Besondere Verordnungsbedarfe: Long-COVID mitaufgenommen

    Bei Langzeitfolgen einer Coronainfektion können Ärzte Physio- oder Ergotherapie verordnen (Diagnose: U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet). Ihr Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ihre Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend angepasst (online unter iww.de/s5062).

     

    • Indikation Long- bzw. Post-COVID seit dem 01.07.2021

    Physiotherapie:

    • AT ‒ Störungen der Atmung; mögliche Maßnahmen laut Heilmittelkatalog: Krankengymnastik und Inhalation
    • Wirbelsäulenerkrankungen; mögliche Maßnahmen: Krankengymnastik (Gruppe) oder manuelle Therapie

     

    Ergotherapie:

    • SB1 ‒ Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen); mögliche Maßnahmen: motorisch-funktionelle Behandlung
    • PS2* ‒ neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen; mögliche Maßnahmen: psychisch-funktionelle Behandlung
    • PS3* ‒ wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen; mögliche Maßnahmen: psychisch-funktionelle Behandlung, Hirnleistungstraining
     

    * Die Höchstmengen bei dieser Diagnosegruppe wurden verdoppelt. Betroffene Patienten brauchen nun nur noch einmal im Quartal den Arzt für eine Verordnung aufzusuchen.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 3 | ID 47462692