03.02.2021 · Fachbeitrag · Heilmittel-Richtlinie
Corona-Sonderregelung zur Unterbrechungsfrist: Wann darf weiterbehandelt werden?
| Frage: „Laut den Corona-Sonderregelungen des GKV-Spitzenverbands für Heilmittelerbringer ist die Prüfung der 14-tägigen Unterbrechungsfrist zum 01.10.2021 ausgesetzt. Was bedeutet das für die Abrechnung von Verordnungen die z. B. schon im September 2020 ausgestellt wurden und bei denen die Behandlung unterbrochen wurde?“ |
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