· Fachbeitrag · Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
So prüfen Sie zahnärztliche Heilmittelverordnungen richtig!
von Dr. Michael Heinen, Leiter Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK)
| Seit dem 01.07.2017 stellen Zahnärzte ihre Verordnungen von Heilmitteln auf dem neuen Verordnungsmuster Z13 aus. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie entsprechende Verordnungen prüfen. Die eingeklammerten Zahlen in den folgenden Ausführungen verweisen auf die Grafik am Ende des Beitrags. Tipp der Redaktion: Paralleles Lesen online und in der gedruckten Ausgabe erspart Ihnen das Blättern. |
Allgemeine Angaben und Zuzahlung
Die Felder oben links auf der Verordnung (1) enthalten allgemeine Angaben des Patienten, seiner Krankenkassen und seinem behandelnden Arzt, die im Allgemeinen von seiner Versichertenkarte eingelesen werden. Diese Angaben sollten Sie auf Vollständigkeit überprüfen. Bzgl. der Richtigkeit der Angaben genießen Sie aber Vertrauensschutz und haben keine Prüfpflicht.
Gleiches gilt bei den Feldern zur Zuzahlung des Versicherten (2). Sie sind zur Überprüfung der Angaben „Gebühr pflicht.“ oder „Gebühr frei“ nicht verpflichtet. Ist das Feld „Gebühr frei>“ vom Arzt fälschlicherweise angekreuzt, ist der Kostenträger verpflichtet, den infrage kommenden Betrag bei seinem Versicherten selbst einzufordern. Gleichwohl ist es in den Fällen, in denen Ihnen der Patient einen gültigen Befreiungsausweis zu einer „gebührenpflichtigen“ Verordnung vorlegt, empfehlenswert, eine Kopie des Befreiungsausweises dem Rezept beizufügen, das Feld zu ändern und die Änderung mit Datum und Handzeichen zu versehen.
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