· Fachbeitrag · Heilmittelabrechnung
Covid-19: GKV beschließt Sonderregelungen für Heilmittelpraxen
| Wegen der Coronavirus-Pandemie haben der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen Sonderregelungen beschlossen, die den Heilmittelerbringern die Leistungserbringung und -abrechnung erleichtern sollen (online unter iww.de/s3417 ; weitere Informationen online unter iww.de/s3418 ). Diese gelten zunächst bis zum 30.04.2020. |
Wichtig | Hinweis der Redaktion vom 23.06.2020: Die untenstehenden Regelungen sind nicht mehr aktuell. Zum 01.07.2020 haben die Kostenträger die meisten Sonderrregelungen wieder zurückgefahren (PP 07/2020, Seite 1).
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Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 1 | ID 46417910