· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
FAQ zur Blankoverordnung ab dem 01.11.2024
von Anja Schlüter, Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK), Bochum, ifk.de
| Zum 01.11.2024 tritt eine weitere und neue Form der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft: die Blankoverordnung (PP 09/2024, Seite 1 oben; Abruf-Nr. 50138352 ). Ab diesem Zeitpunkt müssen Ärzte Patienten bei bestimmten Diagnosen, Schultererkrankungen betreffend, i. d. R. eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Die möglichen Diagnosen finden sich als Anlage zum Vertrag nach § 125a Sozialgesetzbuch (SBG) V. Nur wenn wichtige medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Blankoverordnung sprechen, kann der Arzt auch eine konventionelle Verordnung ausstellen. Dieser Beitrag beantwortet die häufigsten Fragen über die Besonderheiten dieser neuen Versorgungsform. |
Frage: Was ist eine Blankoverordnung?
Antwort: Eine Blankoverordnung enthält ‒ anders als konventionelle Verordnungen ‒ keine Angaben zur Art des Heilmittels, der Frequenz und der Behandlungseinheiten. Diese werden vom Therapeuten eigenständig anhand der Therapieplanung festgelegt.
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