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  • · Nachricht · Heilmittelverordnung

    Die Blankoverordnung kommt zum 01.11.2024!

    | Physiotherapeuten können ab dem 01.11.2024 das Heilmittel, die Dauer und die Frequenz der Behandlung selbst bestimmen. Ab dem 01.11.2024 kommt die Blankoverordnung. Das teilen die PHYSIO-DEUTSCHLAND und der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e. V. mit. |

     

    Bei der Blankoverordnung gibt der Arzt nur noch die Diagnose bzw. die zugehörige Diagnosegruppe an. Über das Heilmittel, die Dauer und die Frequenz der Behandlung entscheidet der Therapeut. Vorerst ist die Blankoverordnung auf Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Arthrosen, Weichteilläsionen, und Knorpelschäden sowie Frakturen) begrenzt. Ab Mitte 2026 ist mit einer Erweiterung des Indikationsspektrums zu rechnen. Über die Details informiert PHYSIO-DEUTSCHLAND in einem Video (19:23 min; online unter iww.de/s11477). Auch PP wird in einer der nächsten Ausgaben das Thema mit einem Fachbeitrag abhandeln.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 1 | ID 50138352