· Nachricht · Heilmittelverordnung
Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik rückwirkend zum 01.08.2021 ohne ärztliche Verordnung möglich
| Physiotherapeuten, die Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik anbieten, dürfen diese Leistungen nun rückwirkend zum 01.08.2021 ohne ärztliche Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Darauf haben sich der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband mit dem GKV-Spitzenverband verständigt und eine Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Physiotherapie unterzeichnet. |
|
|
Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 1 | ID 47804223