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    GStB Gestaltende Steuerberatung

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    · Nachricht · Heilmittelverordnung

    MLD kann ab dem 01.10.2024 auch ohne Angabe der Therapiezeit verordnet werden

    | Vertragsärzte sollten manuelle Lymphdrainage (MLD) künftig verordnen können, ohne eine Therapiezeit anzugeben. Bei fehlender Zeitangabe entscheidet der behandelnde Therapeut nach Bedarf. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.04.2024 beschlossen. Die Änderung tritt voraussichtlich am 01.10.2024 in Kraft. |

     

    Bisher richtete sich die Behandlungsdauer bei der MLD nach der Zahl der behandelnden Körperteile. Durch die Änderung wird das Stadium des Lymphödems zum Entscheidungskriterium. Fehlt die Zeitangabe auf der Verordnung, entscheidet der behandelnde Physiotherapeut in eigenem Ermessen, ob er den Patienten 30, 45 oder 60 Minuten mit einer MLD behandelt. Die Änderung wurde aus mehreren Gründen erforderlich: Zum einen entsprach die bisherige Verordnungspraxis nicht mehr dem aktuellen medizinischen Standard. Zum andern lässt sich zum Zeitpunkt der Verordnung nicht immer exakt bestimmten, wie lange eine MLD dauern muss. Denn der Behandlungsbedarf hängt oft vom Wetter oder von individuellen Belastungen des Patienten ab. Bisher mussten bestehende Verordnungen oft aufwendig geändert werden (PP 06/2023, Seite 3 ff.). Auf den dadurch entstehenden Bürokratieaufwand hat der G-BA nun durch seinen Beschluss reagiert.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 2 | ID 50005278

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