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  • · Nachricht · Heilmittelverordnung

    MLD: Physioverbände raten zur Vorsicht bei Rezept ohne Zeitangabe

    | Seit dem 01.10.2024 dürfen Verordnungen manueller Lymphdrainage (MLD) auch ohne Zeitangabe ausgestellt werden. In diesem Fall, entscheidet der Therapeut nach eigenem Ermessen (PP 05/2024, Seite 2, Abruf-Nr.  50005278 ). Die maßgeblichen Physiotherapieverbände ‒ der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband ‒ raten dennoch zur Vorsicht bei MLD-Verordnungen ohne Zeitangabe und empfehlen Leistungserbringern, die Zeitangabe im Zweifel vom Arzt ergänzen zu lassen. |

     

    Da sich die Physioverbände mit dem GKV-Spitzenverband nicht über alle Umsetzungsfragen der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) einigen konnten, sind einzelne Fragen noch offen. In diesen Fällen sollten Physiotherapeuten mit dem Arzt Rücksprache halten:

     

    • bei den sog. Ausnahmefällen mit MLD-45 (§ 18 Abs. 2 Nr. 7 b cc HMR) im Stadium I zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme bzw. beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf)
    • bei besonderem Versorgungsbedarf (BVB). Hier ist noch unklar, wie der Arzt das benötigte Stadium in Form des ICD-10-Codes angeben kann.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2024 | Seite 1 | ID 50192284