Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Krankenkasse setzt Rezept wegen falscher Anschrift der Patientin ab ‒ was können wir tun?

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | FRAGE: „Unsere Praxis hat eine Patientin im Pflegeheim behandelt. Kurz nachdem wir das Rezept zur Abrechnung eingereicht haben, wurde die Frau entlassen und lebt nun wieder zu Hause. Die Krankenkasse der Patientin hat das Rezept komplett abgesetzt. Begründung: ‚Eine Mitgliedschaft ist mit der angegebenen Krankenversichertennummer und den Adressdaten bei der Krankenkasse nicht feststellbar.‘ Auf dem Adressfeld oben im Rezept ist die Adresse des Pflegeheims angegeben, inkl. Versichertennummer. Es gibt keine Kontaktmöglichkeit und nach Rücksprache mit der verordnenden Ärztin sind die Daten korrekt eingelesen. Was können wir tun, damit wir die erbrachten Behandlungen doch noch bezahlt bekommen?“ |

     

    Antwort: Für die folgende Antwort unterstellen wir zweierlei:

    • 1. Die Verordnung wurde vor Beginn der Behandlung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit überprüft.