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  • · Fachbeitrag · Leistungsabgabe

    Dürfen Physiotherapeuten eigene Familienangehörige gegen Rezept behandeln?

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | FRAGE: Darf ich als Praxisinhaber meinen eigenen Vater (gesetzlich versichert) im Pflegeheim behandeln oder nicht? Könnte mir ein Interessenkonflikt bei der Bezahlung/Abrechnung unterstellt werden? Stellt sich die Situation anders dar, wenn der Familienangehörige privat versichert ist? |

     

    Antwort: Praxisinhaber dürfen grundsätzlich auch eigene Familienangehörige behandeln, wenn diese für die Therapie eine ärztliche Verordnung vorlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Therapie in der eigenen Praxis oder in einem Pflegeheim abgegeben wird. Auch angestellte Therapeuten dürfen eigene Familienmitglieder in der Praxis des Arbeitgebers oder in einem Pflegeheim behandeln, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und diese über die Praxis des Arbeitgebers abgerechnet wird.

    Allgemeine Voraussetzungen

    Grundvoraussetzung in allen Fällen ist: Der Patient will gerade durch seinen Familienangehörigen behandelt werden. Gibt es Anzeichen dafür, dass der Angehörige von einem anderen Physiotherapeuten behandelt werden will, darf ihm die Behandlung nicht aufgedrängt werden. Versucht der Therapeut, dem Familienmitglied die Behandlung aufzudrängen, führt er tatsächlich den Verdacht herbei, dass er dies im Hinblick auf die Bezahlung/Abrechnung tut.