· Fachbeitrag · Leistungserbringung
Wann dürfen (sektorale) HP die Behandlung von Patienten ohne Rezept an Nicht-HP delegieren?
beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
| FRAGE: „ Ich bin Inhaberin einer Physiopraxis und habe eine sektorale Heilpraktiker-(HP-)Erlaubnis. Häufig rufen Patienten mit akuten Beschwerden wegen eines Termins an. Den Termin bekommen sie auch dann, wenn sie vorher nicht beim Arzt waren und daher keine Verordnung für die Behandlung haben. Muss ich diese Fälle alle selbst behandeln oder darf ich die Behandlung auch an Mitarbeiter ohne sektorale HP-Erlaubnis delegieren? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?“ |
Antwort: Einen Patienten ohne Rezept dürfen nur Sie selbst als HP behandeln. Die Behandlung müssen Sie in eigener Person durchführen, es genügt nicht, wenn Sie einem angestellten Therapeuten genaue Anweisungen erteilen, wie die Behandlung durchzuführen ist oder wenn Sie die Ausführung der Behandlung kontrollieren.
Therapeuten ohne HP-Erlaubnis dürfen Kranke ‒ und das sind Patienten mit akuten Beschwerden ‒ nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung oder einer HP-Verordnung behandeln. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Inhaberin der Praxis eine sektorale oder volle HP-Erlaubnis haben. Sie können die Behandlung nur dann an Therapeuten ohne HP-Erlaubnis delegieren, wenn Sie vorher eine HP-Verordnung ausgestellt haben.
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