· Fachbeitrag · Leserforum
Abrechnung und Verordnung: Leser fragen ‒ Experten antworten
beantwortet von RA Manfred Weigt, lennmed.de Rechtsanwälte
| Diese Rubrik greift regelmäßig Fragen von PP-Lesern zu Abrechnungsthemen auf. Dieses Mal geht es vor allem um den Beginn von Behandlungen und Änderungen seit Jahresbeginn 2017. |
Frage: Wie lange dürfen verordnete Heilmittel-Behandlungen unterbrochen werden?
Antwort: Eine Behandlung darf grundsätzlich nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden. Sonst verliert die Verordnung nach § 16 Abs. 3 HeilM-RL für die weiteren Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Eine längere Unterbrechung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, u. a. bei Krankheit des Patienten bzw. Krankheit oder Urlaub des behandelnden Therapeuten. Einzelheiten dazu regeln die jeweiligen Rahmenverträge (wann darf der Abstand zwischen zwei Behandlungen aus welchem Grund wie oft und wie lange überschritten werden?).
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