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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Abrechnung und Verordnung: Leser fragen ‒ Experten antworten

    beantwortet von RA Manfred Weigt, lennmed.de Rechtsanwälte

    | Diese Rubrik greift regelmäßig Fragen von PP-Lesern zu Abrechnungsthemen auf. In dieser Ausgabe geht es um die separate Abrechnung von Bandagierungen und die Berechnung von Doppelbehandlungen. |

     

    Frage: Vom Arzt wurde 10 x Manuelle Lymphdrainage (MLD) mit anschließender Kompressionsbandagierung verordnet. Ist eine separate Abrechnung der Bandagierung möglich?

     

    Antwort: Kassenpatienten haben nach § 31 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V „Anspruch auf Versorgung mit (…) Verbandmitteln“. Die gesonderte Verordnung der Kompressionsbandagierung ist für den Arzt nur dann zulässig, wenn kein anderes Hilfsmittel (z. B. Kompressionsstrumpf) eingesetzt werden kann. Wenn er die Kompressionsbandagierung dann ausdrücklich als „anschließend“ oder „zusätzlich“ verordnet, ist sie separat berechnungsfähig (siehe § 18 Abs. 2 Nr. 7 HeilM-RL).