· Fachbeitrag · Prävention
Prüfung von Präventionskursen: Neue Vorgaben seit 01.07.2017 umgesetzt
| Grundlage für die Zertifizierung von Präventionskursen ist der „Leitfaden Prävention“ ( PP 02/2016, Seite 13 ). Die Fassung vom 09.01.2017 sieht für die Prüfung von Präventionskursen neue Vorgaben vor. Seit 01.07.2017 werden diese Vorgaben für alle neu eingeleiteten Prüfverfahren praktisch umgesetzt. Der folgende Beitrag fasst die Änderungen zusammen. |
Zielgruppen
Der neue Leitfaden Prävention 2017 schließt Personen mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen von Präventionskursen zum Präventionsprinzip Bewegungsgewohnheiten nicht mehr vollständig aus. Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass die Erkrankung nicht den Bewegungsapparat betrifft. An Präventionskursen zum Präventionsprinzip Ernährung (PP 03/2016, Seite 7) können nun auch Personen mit einer behandlungsbedürftigen Stoffwechselerkrankung teilnehmen. Voraussetzung ist eine vorherige Rücksprache des Patienten mit dem Arzt.
PRAXISHINWEIS | Lassen Sie sich eine ärztliche Rücksprache immer durch ein ärztliches Attest bestätigen. Schließen Sie Patienten, die nicht mit ihrem Arzt gesprochen haben oder die Rücksprache nicht belegen können, vom Kurs aus. |
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