· Fachbeitrag · Prävention
Seit dem 15.05.2018 gelten neue Vorgaben für die Prüfung von Präventionskursen
| Seit dem 15.05.2018 gelten neue Vorgaben für die Prüfung von Präventionskursen. Das teilt die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) per Rundschreiben mit. Die Umsetzung des Leitfadens Prävention in der Fassung vom 27.11.2017 enthält Veränderungen für E-Kurse bzw. interaktive Selbstlernprogramme und Kurse im Handlungsfeld Ernährung. |
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf Präventionskurse, die bereits zertifiziert sind. Für neu eingeleitete Prüfvorgänge gilt seit dem 15.05.2018:
- Bei E-Kursen bzw. interaktiven Selbstlernprogrammen muss nur noch der Kursleiter einen Qualifikationsnachweis vorlegen. Unterlagen zur Qualifikation des Konzeptentwicklers werden zur Prüfung nicht mehr benötigt.
- Teilnehmerfragen aus diesen Kursen muss der zuständige Experte nun innerhalb von 48 Stunden beantworten. Das gilt auch an Wochenenden und an Feiertagen. Bisher galt für die Antwort die Zeitvorgabe „innerhalb von 1‒2 Werktagen“.
- Versicherte mit behandlungsbedürftigen Stoffwechselerkrankungen dürfen nun nicht mehr an Präventionskursen im Handlungsfeld Ernährung (2. Präventionsprinzip) teilnehmen. Bisher war dies nach ärztlicher Rücksprache möglich.
Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 1 | ID 45308195