· Fachbeitrag · Preisverhandlungen
Maximale Steigerungsrate für 2013 steht fest
| Mitte September hat das Bundesministerium für Gesundheit die maximalen Steigerungsraten für die Vergütung von Heilmittelbehandlungen im nächsten Jahr bekannt gegeben. |
Demnach können die Heilmittelverbände mit den Krankenkassen höchstens eine um 2,03 Prozent höhere Vergütung aushandeln. Diese maximale Preissteigerung wird von der Grundlohnsummenentwicklung bestimmt, das heißt der durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Honorarzuwächse der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsumme gekoppelt sind. Die Verbände fordern seit Jahren, dass diese Regelung aufgehoben wird, weil sie zur Folge hat, dass in der Regel die durchschnittliche Inflationsrate höher ist als die Vergütungsanpassungen für die Therapeuten. Sie machten darauf zuletzt im Juni dieses Jahres aufmerksam, als sie über 20.000 Unterschriften gegen die Grundlohnsummenbindung an die Bundesregierung übergaben.