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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Jetzt Honorarforderungen aus dem Jahr 2013 vor Verjährung sichern!

    | Mit Ablauf des 31.12.2016 verjähren Honorarforderungen aus physiotherapeutischer Behandlung, die im Jahr 2013 in Rechnung gestellt wurden. Prüfen Sie also, ob derartige Forderungen noch offen sind und vom Zahlungspflichtigen noch nicht ausdrücklich und nachweislich anerkannt wurden. |

     

    Die Verjährung können Sie verhindern, indem Sie noch vor Ablauf des 31.12.2016 beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner beantragen (siehe PP 08/2015, Seite 6). Außerdem müssen Sie vor Ablauf des 31.12.2016 Klage gegen den Schuldner einreichen.

     

    PRAXISHINWEIS | Bloße Mahnungen und Zahlungsaufforderungen an den Schuldner verhindern nicht, dass die Verjährungsfrist abläuft!

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2016 | Seite 1 | ID 44344337