· Fachbeitrag · Refresher
Der klassische Weg der Abrechnung: in 4 Schritten von der Therapie zum Geld
von Jasmin Clegg, Staatlich anerkannte Physiotherapeutin, Redakteurin des Blogs auf mobileos.de der HMM Deutschland GmbH
| Wenn Sie als Physiotherapeut gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln, erhalten Sie (anders als bei Privatpatienten) Ihre Vergütung für die erbrachte Leistung nicht vom Patienten, sondern Sie rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Der GKV-Spitzenverband hat umfangreiche Auflagen für den Abrechnungsprozess erstellt. Verstöße bzw. Fehler bei der Abrechnung führen immer wieder zu Kürzungen der Vergütung („Absetzungen“). Damit Sie zu Ihrem Geld kommen, führt Sie der folgende Beitrag schrittweise durch das Abrechnungsverfahren. |
Schritt 1: Leistungserbringung
Die Abrechnung beginnt eigentlich schon, wenn eine Verordnung in der Praxis eingeht. Um etwaige Absetzungen zu vermeiden, müssen Sie als Therapeut prüfen, ob die Verordnung (VO) korrekt ausgestellt wurde (für Einzelheiten der Prüfung siehe PP 05/2017, Seite 3). Sobald die Behandlung abgeschlossen ist und die VO ein letztes Mal kontrolliert wurde, kann der Abrechnungsprozess beginnen (siehe Grafik am Ende des Beitrags).
Schritt 2: Abrechnung durchführen
Nach § 302 Sozialgesetzbuch (SGB) V sind Sie als Leistungserbringer verpflichtet, die Abrechnung elektronisch durchzuführen. In der Praxis wird dafür eine geeignete Software eingesetzt. Sie muss Abrechnungsdateien erstellen, die von der Datenannahmestelle der Kasse gelesen und verarbeitet werden können.
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