· Fachbeitrag · Regress
Die Angst vor Heilmittelregressen
von Silke Jäger, ergoscriptum | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Seit Einführung der Budgetierung und der damit verbundenen Regressangst bei den Ärzten, wiederholt sich jedes Jahr das, was es laut Bundesregierung eigentlich nicht geben dürfte: Im vierten Quartal gehen die Heilmittelverordnungen zurück. |
Das Problemquartal
„Ich darf dieses Jahr keine Therapie mehr verschreiben. Kommen Sie im Januar wieder.“ Solche Sätze dürften des Öfteren fallen, wenn Patienten ihren Arzt im vierten Quartal nach einer Verordnung für Heilmittel fragen. Die Angst vor Heilmittelregressen ist recht groß. Doch ist sie überhaupt begründet? Das wollte auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wissen und stellte eine Kleine Anfrage (eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung) an die Bundesregierung.
Nur wenige Regresse
Doch die Regierung tat sich schwer mit einer klaren Antwort. Denn die genauen Zahlen liegen ihr gar nicht vor. Die werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben. Wie hoch die genaue Anzahl der Heilmittelregresse ist, lässt sich also wohl nicht so einfach ermitteln. Immerhin hatte die Regierung Zahlen aus den Jahren 2007 und 2008 aufgrund einer eigenen Erhebung zur Verfügung. Demnach wurden 0,7 bzw. 0,5 Prozent der Ärzte in Regress genommen - allerdings in Arzneimittelregresse. Durchschnittlich mussten in diesen beiden Jahren pro Arzt circa 30.000 Euro zurückgezahlt werden. Die Regierung vermutet, dass in diesen beiden Jahren die Zahl der Heilmittelregresse und damit auch die Regresshöhen dafür, deutlich kleiner ausfielen als bei den Arzneimittelregressen. Im Ergebnis hieße das: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arzt regresspflichtig wird, weil er zu viele Heilmittel verordnet, ist äußerst gering.
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