· Fachbeitrag · Themenspezial
Einwände, Kürzungen, Zahlungsverzug: So kommen Sie zu Ihrem Geld
| Über Ihre Vergütung zahlen Sie nicht nur die laufenden Praxiskosten ‒ z. B. Personal, Miete und Versicherungen ‒, sondern sie bestreiten daraus als Freiberufler auch Ihren Lebensunterhalt. Da ist es umso ärgerlicher, wenn gesetzliche Krankenkassen Ihnen die Vergütung für eine Behandlung kürzen oder säumige Patienten bzw. Kunden Ihnen die Zuzahlung bzw. Gebühr z. B. für den Pilates-Kurs schuldig bleiben. Dieses PP-Themenspezial gibt Ihnen einen Überblick über die bisher in PP veröffentlichten einschlägigen Urteilsbesprechungen und Fachbeiträge. |
Beiträge: Kostenträger, allgemein und gesetzliche Krankenkassen
- „Rehasport neben KG verordnet: So wehren Sie sich gegen Kürzungen durch die Krankenkasse“ (10/2020, Seite 6)
- „Den Kostenträgern Paroli bieten: So begegnen Sie Einwänden gegen Ihre Abrechnung“ (PP 11/2019, Seite 8)
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