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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Physiotherapeutische Leistungen an Selbstzahler können umsatzsteuerfrei sein!

    von Dr. iur. Stephan Peters, Warendorf

    | Physiotherapieleistungen sind auch bei Selbstzahlern als Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei, wenn ursprünglich eine ärztliche Verordnung vorlag, sich die Selbstzahlerleistung an diese anschließt und im Anschluss an die Selbstzahlerleistung erneut eine ärztliche Verordnung mit derselben Diagnose vorgelegt wird (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2021, Az. 1 K 2249/17). |

    Sachverhalt

    Die Klägerin ist ein Gesundheitsdienstleister mit Schwerpunkt in der geräteunterstützten Physiotherapie. Daneben werden weitere Therapien angeboten, insbesondere Massagen und manuelle Therapien. Als zugelassener Partner aller Krankenkassen bietet sie auch Therapien im Rahmen der Integrierten Versorgung, Rehasport und kommerzielle Leistungen zur Gesunderhaltung (Fitnessprogramme, Präventionskurse) an. Im Rahmen ihrer Steuererklärung wies die Klägerin darauf hin, dass sie physiotherapeutische Leistungen ohne ärztliche Verordnung als steuerfreie Umsätze behandelt habe. Dies sei z. B. der Fall, wenn Patienten nach abgelaufenem Rezept als Selbstzahler weiterbehandelt wurden. Das Finanzamt folgte dieser Bewertung nicht. Sowohl die gegenüber sog. Selbstzahlern erbrachten Leistungen als auch die im Rahmen steuerbefreiter ärztlich verordneter Hauptleistungen erbrachten Nebenleistungen wurden der Umsatzsteuer unterworfen. Die Klage hatte teilweise Erfolg.

    Entscheidungsgründe

    In seinem Urteil differenzierte das Gericht zwischen physiotherapeutischen Heilbehandlungen und sog. Nebenleistungen.